EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Lärmemissionen aus dem Jahre 2002

EU-Lärmkartierungen für Niedersachsen nach einer EU-Richtlinie von 2002

Einführung

Am 18. Juli 2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den – mit dem Grünbuch „Künftige Lärmschutzpolitik” skizzierten – Weg in Richtung rechtlicher Regelungen auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt beschritten.

Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet: „Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Die Belastung durch Umgebungslärm wird anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden ermittelt;
  2. Es wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird;
  3. Die Mitgliedsstaaten erstellen Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet wurden. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich – und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist.

Weiterhin soll die Richtlinie dazu dienen, bisherige Maßnahmen zur Minderung der wichtigsten Lärmquellen weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Sie soll die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren.

Der Staat Deutschland hat nun diese Aufgabe an die Bundesländer deligiert. So ist für unseren Raum, das Alte Land und der Landkreis Stade, das Land Niedersachsen zuständig. Der Landkreis Stade und die Gemeinden wie z.B. die Samtgemeinde Lühe bzw die Gemeinde Hollern-Twielenfleth haben die Aufgabe sich an der Erstellung sogenannter Lärmkarten zu beteiligen, Maßnahmen zu ergreifen, die Lärmemmissionen zum Schutz der Anwohner zu reduzieren oder abzustellen. Für die Belange der Bürgerinitiative Verkehrsflut betrifft das in erster Linie die Lärmemmissionen des LKW-Transitverkehrs zu Tages- und Nachtzeiten durch das Alte Land.

Diese gutgemeinte EU-Richtlinie scheint aber von den Erstellern der Lärmkarte auf Landesebene, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, und den Gemeinden, die mit an der Datenbeschaffung beteiligt sein sollen, in diesem Falle Hollern-Twielenfleth, nicht ganz ernst genommen zu werden. Letztere hat zu den Lärmkarten keinen Beitrag geleistet, was die Bedeutung des Lärmschutzes innerhalb der Gemeindeverwaltung und des Rates gegenüber den Bürgern verdeutlicht. Auch scheinen uns die Zahlen des LKW-Verkehrsaufkommens auf der L140 nicht unseren Zählungen und dem subjektiven Empfinden der Bürger zu entsprechen, sodass man annehmen kann, dass die Lärmkarten nur zur Befriedigung der EU-Richtlinie erstellt wurden, mit welchen Zahlen auch immer.

Wir haben dies noch einmal ausführlich untersucht a.Hd. der Lärmkarten für die Gemeinde Hollern-Twielenfleth aus den Jahren 2012 und 2017/2018 und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Dokumentation zur Lärmkartierung der Gemeinde Hollern-Twielenfleth

Fazit

Wir stellen fest, dass es einen dringenden Handlungsbedarf des Landkreis Stade und der Gemeinde Hollern-Twielenfleth gibt hinsichtlich der Erstellung einer nachvollziehbaren und der Wirklichkeit entsprechenden Lärmkarte.

 

Weitere Punkte zum Thema Lärmschutz und Lärmemissionen im Alten Land

Lärmaktionsplan Entwurf der Samtgemeinde Lühe vom 20.01.2020

Anhang 1 Karte mit Tageswerten

Anhang 2 Karte mit Nachtwerten

Stader Tageblatt “Jorker fordern Tempo 30 auf der L140” vom 13.08.2019

Kreiszeitung “Tempo 30 als Lärmschutz?” vom 24.07.2019